Registrieren dauert nicht mal eine Minute. Einfach Benutzernamen und Passwort wählen und los geht's. Registrieren
Eine wichtige Neuigkeit gefunden? Einen interessanten Blog-Artikel gelesen? Ein tolles Bild oder ein witziges Video gesehen? Dann her damit! Link eintragen
Wenn Sie diesen Link zu Ihrer Lesezeichen-Symbolleiste hinzufügen, können Sie Seiten mit nur einem Klick bei ausgebuddelt.de eintragen: ausgebuddelt.de
4
1
Unter 14-jährige kann man generell nicht belangen, da nicht strafmündig. Und Eltern müssen nur dann die Haftung übernehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das muss erstmal nachgewiesen werden.
Dass die Kinder etwas falsches gemacht haben, steht außer Frage.
Dass die Kinder etwas falsches gemacht haben, steht außer Frage.
0
Ob dir ein anderer Autofahrer reinfährt oder Kinder Steine von der Brücke werfen gehört zu Risiko des Autofahrens. Wird man nie verhindern können.

